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Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis gibt gemäss § 71 Gemeindegesetz Auskunft über die Niederlassung. Angaben über den Ruf haben Sie selber beizubringen. Insbesondere gibt das Leumundszeugnis keine Auskunft über allfällige strafrechtlichen Vorgänge und Eintragungen im Strafregister.

Preis

CHF 20.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie die Online-Bestellung aus und bezahlen Sie das Dokument im Anschluss online.

Verfahren

Das Leumundszeugnis wird Ihnen per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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